Status: Verbindlicher öffentlicher Grundrahmen
Interne Abläufe, Fallunterlagen und Nachrichtenvorlagen sind nicht öffentlich.
Moderation soll im Netzwerk Autismus möglichst nachvollziehbar, verhältnismässig und einheitlich erfolgen.
Ziel ist nicht, jede Meinungsverschiedenheit zu verhindern. Unterschiedliche Sichtweisen und Kommunikationsstile dürfen nebeneinander bestehen.
Moderation wird insbesondere dann notwendig, wenn Community- oder Gruppenregeln verletzt, persönliche Grenzen wiederholt überschritten oder andere Mitglieder erheblich beeinträchtigt werden.
Nicht jeder Fehler oder jedes Missverständnis führt zu einer Verwarnung.
Viele Situationen lassen sich zunächst durch einen normalen Moderationshinweis oder eine Klärung lösen.
Wenn ein Verhalten geändert werden soll, wird möglichst klar kommuniziert:
Persönliche Moderationsmassnahmen und Verwarnungen werden grundsätzlich direkt mit der betroffenen Person geklärt.
Personenbezogene Moderationsvorgänge sollen nicht unnötig öffentlich diskutiert werden.
Bei schwerwiegenden oder unklaren Fällen sollen nach Möglichkeit mehrere zuständige Admins einbezogen werden.
Ist ein Admin selbst unmittelbar Teil eines Konflikts, soll die abschliessende Beurteilung möglichst nicht allein durch diese Person erfolgen.
Sowohl die Anliegen betroffener Mitglieder als auch die Sicht der gemeldeten Person werden berücksichtigt.
Entscheidend ist möglichst das konkrete Verhalten und dessen Wirkung, nicht eine Vermutung über Motive, Diagnosen oder Absichten.
Unterschiedliche Meinungen, kleinere Missverständnisse oder einzelne ungeschickte Formulierungen benötigen häufig keine formelle Moderation.
Ein Admin weist auf eine Regel, die Gruppenbeschreibung oder ein problematisches Verhalten hin.
Ein Moderationshinweis ist keine offizielle Verwarnung.
Bei einem erheblichen oder wiederholten Regelverstoss kann eine 1. offizielle Verwarnung ausgesprochen werden.
Sie wird ausdrücklich als offizielle Verwarnung bezeichnet und grundsätzlich direkt mit der betroffenen Person kommuniziert.
Bei einem weiteren verwarnungswürdigen Regelverstoss kann eine 2. offizielle Verwarnung ausgesprochen werden.
Nach dem derzeit dokumentierten Community-Grundsatz müssen vor einem regulären Ausschluss zwei offizielle Verwarnungen erfolgt sein.
Ein Ausschluss wird als eigener Moderationsschritt nachvollziehbar entschieden und kommuniziert.
Folgende Dinge gelten nicht automatisch als offizielle Verwarnung:
Eine Verwarnung muss ausdrücklich als offizielle Verwarnung bezeichnet werden.
Dadurch soll für alle Beteiligten eindeutig sein, welcher Verfahrensstand besteht.
Moderation ist nicht nur auf Nachrichten innerhalb einzelner WhatsApp-Gruppen beschränkt.
Auch Verhalten im direkten Zusammenhang mit der Community kann relevant sein, beispielsweise:
Betroffene Personen können solche Vorgänge einem Admin melden.
Mitglieder können sich an einen Admin wenden, wenn sie beispielsweise:
Eine Meldung ist zunächst eine Information und noch keine automatische Feststellung eines Regelverstosses.
Der konkrete Sachverhalt wird möglichst sachlich geprüft.
Betroffene Personen müssen einen Konflikt nicht öffentlich in der Gruppe austragen.
Admins können Nachrichten entfernen, wenn dies zum Schutz der Gruppe oder zur Durchsetzung klarer Regeln notwendig ist.
Mögliche Gründe sind beispielsweise:
Das Entfernen einer Nachricht ist nicht automatisch eine offizielle Verwarnung.
Das reguläre Verwarnungsverfahren ist für normale Moderationsfälle vorgesehen.
Bei aussergewöhnlichen Situationen kann zum unmittelbaren Schutz von Mitgliedern oder der Community eine sofortige technische oder organisatorische Massnahme erforderlich sein.
Das kann beispielsweise bei:
der Fall sein.
Solche Schutzmassnahmen werden anschliessend möglichst zeitnah überprüft.
Das Netzwerk Autismus ist keine Kriseninterventionsstelle.
Über psychische Belastungen darf in den dafür vorgesehenen Gruppen gesprochen werden. Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung ist jedoch professionelle Hilfe erforderlich.
Admins übernehmen keine therapeutische oder medizinische Verantwortung und können keine dauerhafte persönliche Krisenbegleitung gewährleisten.
Aktuelle öffentliche Anlaufstellen: Notfall & Krisenhilfe
Das Moderations-Konzept kann aufgrund neuer Erfahrungen weiterentwickelt werden.
Grundlegende Änderungen am Verwarnungs- oder Ausschlussverfahren sollen transparent kommuniziert und, soweit erforderlich, communityweit abgestimmt werden.
Aktuelle dokumentierte Entscheidungen: Beschlüsse & Abstimmungen